Informationen zum Bürgergeld

Die Grundsicherung nach dem SGB II dient erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Seit 2023 unterstützt Sie das Bürgergeld, wenn Sie beispielsweise arbeitslos sind oder ein geringes Einkommen haben. Die Leistungen setzen sich aus dem
Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft zusammen.

Mit dem Regelbedarf sind die Kosten für Ihren Lebensunterhalt gemeint.

Die aktuellen Regelsätze im Jahr 2025

Bürgergeldberechtigte
Alleinstehende, Alleinerziehende,
Person mit minderjährigem Partner
563,- EUR
Partner ab Vollendung des 18. Lebensjahres506,- EUR
erwachsene erwerbsfähige Leistungsberechtigte (unter 25 Jahre),
die keinen eigenen Haushalt führen oder ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen.
451,- EUR
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
oder Minderjährige mit volljährigen Partnern
471,- EUR
Kinder von 6 bis 13 Jahren390,- EUR
Kinder von 0 bis 5 Jahren357,- EUR

Die aktuellen Informationen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft entnehmen Sie unserem Flyer im Downloadbereich.

Weitere Fragen und Antwort rund um das Thema Bürgergeld finden Sie unter folgendem Link.

Gern stehen wir Ihnen für eine Beratung oder für Ihre Fragen persönlich, telefonisch oder digital zur Seite.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.