Informationen zum Bürgergeld
Die Grundsicherung nach dem SGB II dient erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Seit 2023 unterstützt Sie das Bürgergeld, wenn Sie beispielsweise arbeitslos sind oder ein geringes Einkommen haben. Die Leistungen setzen sich aus dem
Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft zusammen.
Mit dem Regelbedarf sind die Kosten für Ihren Lebensunterhalt gemeint.
Die aktuellen Regelsätze im Jahr 2023
Bürgergeldberechtigte | |
Alleinstehende, Alleinerziehende, Person mit minderjährigem Partner | 502,- EUR |
Partner ab Vollendung des 18. Lebensjahres | 451,- EUR |
erwachsene erwerbsfähige Leistungsberechtigte (unter 25 Jahre), die keinen eigenen Haushalt führen oder ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen. | 402,- EUR |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren oder Minderjährige mit volljährigen Partnern | 420,- EUR |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348,- EUR |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318,- EUR |
Die aktuellen Informationen und Richtwerte für die Kosten der Unterkunft entnehmen Sie unserem Flyer im Downloadbereich.
Weitere Fragen und Antwort rund um das Thema Bürgergeld finden Sie unter: https://www.sgb2.info/DE/Themen/Buergergeld/buergergeld-faq-art.html
Gern stehen wir Ihnen für eine Beratung oder für Ihre Fragen persönlich, telefonisch oder digital zur Seite.
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